Sicherheitsanweisungen
Die Versammlungsgäste haben den Sicherheitsregeln Folge zu leisten und bei Situationen, welche die allgemeine Sicherheit gefährden sofort einzuschreiten. Jedermann ist verantwortlich für die Sicherheit bei der Sommerversammlung.
- Es ist verboten, sich ausserhalb des Festgeländes auf Feldern oder in Gärten zu bewegen, geschweige denn zu campieren.
- Auf das Gelände sind keine Tiere zu bringen. (Gilt nicht für Blindenhunde)
- Das Entfachen von offenen Feuern und das Benutzen von Kochern, Grills, Kraftmaschinen sowie Kaminen ist verboten.
- Fahrräder, Motorräder und Mopeds sind auf die dafür bestimmten Parkplätze zu parken.
- Bei der Benutzung von Motorrädern, Mopeds und Quads ist das Tragen eines Helmes Pflicht.
- Für das Fotografieren aus Helikoptern braucht man eine Spezialberechtigung.
- Drohnen sowie andere radiogesteuerte Fahr- oder Flugzeuge sind nicht gestattet.
- Es wird erwartet, dass Minderjährige zusammen mit ihren Eltern untergebracht sind.
- In der Mitte des Festgeländes ist das Rauchen nur auf den markierten Raucherarealen gestattet.
- Auf dem restlichen Gelände wird von Rauchern äusserst vorsichtiges Verhalten erwartet.
- Der Besitz sowie der Genuss von Rauschmitteln ist auf dem ganzen Gelände verboten.
- Das Mitführen jeglicher Waffen ist strengstens verboten.
- Der Aufenthalt ausserhalb der Einzäunung des Festgeländes ist zu vermeiden. Das betrifft im Besonderen den Uferbereich des Sees sowie den Grenzbereich zwischen der Bundesstrasse 4 und dem Festgelände.
- Das Versammlungsgelände wird in der Nacht von 1 bis um 6Uhr geschlossen. Die Zufahrt zum Gelände ist davon ausgenommen.
Im Versammlungszelt
Rollstühle und Kinderwagen sind gebeten die Plätze an den breiteren Ausgängen an den Längsenden des Zeltes zu belegen. Die Ausgänge sind frei von Hindernissen zu halten, damit man bei Notfällen das Zelt schnell verlassen kann.
Anweisungen für Risikosituationen auf dem Unterkunftsareal
- Im Falle eines Brandes von Wohnmobilen oder Wohnwägen, sicherstellen, dass sich niemand mehr darin befindet.
- Das Feuer mit dem vom Wohnwagen oder Wohnmobil vorgesehenen Löschutensil löschen.
- Nachbarn zu Hilfe rufen und die Hilfskräfte zur Stelle rufen.
- Gerät der Boden in Brand, ist dieser Brand so schnell wie möglich zu löschen.
- Bei Austritt von Öl auf den Boden, sind Sicherheitskräfte zu kontaktieren. Telefon: +358 40 132 0771
- Bei krankheitsbedingten Anfällen ist die Notrufnummer 112 anzurufen und erste Hilfe zu leisten.
Ausserhalb des Festgeländes
- Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen markierten Parkplätzen geparkt werden.
- Auf der Rettungsstrasse ist das Halten verboten.
- Das Schwimmen im angrenzenden Uferbereich des Keitele Sees ist STRENGSTENS VERBOTEN!
- Es ist verboten, sich im nahegelegenen Hafen zu waschen.
Verhalten im Falle eines Notfalls
- Finde heraus was passiert ist.
- Rette die, die noch in Gefahr sind.
- Rufe die Notrufnummer 112 an.
- Beginne mit den Löscharbeiten oder leiste Erste Hilfe.
- Verhindere Folgeunfälle und warne die anderen.
- Organisiere Personen, die dem Rettungspersonal den Weg zur Unfallstelle weisen.
- Befolge die Anweisungen der anwesenden Ordnungswächter und Rettungskräfte.
Bei Autounfällen mit Personenschaden, ist die Notrufnummer 112 anzurufen.
In weniger dringenden Notfällen, ist die Nummer +358 40 132 0771 anzurufen.
IN NOTFÄLLEN SIND ALLE VERPFLICHTET ZU HELFEN.